FAQ
Alle Fragen & Antworten
Wichtige Fragen und Antworten zur Immobilienbranche


FAQ
Ehrlich. Transpararent. Korrekt
Sie haben Fragen rund um den Immobilienverkauf, einer Vermietung oder Ihren Mietvertrag?
In diesem FAQ beantworte ich die häufigsten Anliegen von Eigentümern, Käufern, Vermietern und Mietern – klar, verständlich und ehrlich.
Ob es um Unterlagen für den Verkauf geht, um Nebenkosten, Mietrecht oder den Ablauf einer Schlüsselübergabe:
Hier finden Sie schnelle Antworten und verlässliche Informationen, damit Sie gut vorbereitet und sicher entscheiden können.
FAQ für Verkäufer
Beim Verkauf einer Immobilie tragen in Bayern Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision. Der Provisionssatz liegt in der Regel bei 3,75 % brutto des Kaufpreises für beide Parteien. Die Courtage wird erst dann fällig, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Ja. Seit dem 1. Februar 2002 ist bei Neubauten ein Energieausweis verpflichtend. Für Bestandsimmobilien gilt diese Pflicht seit dem 1. Oktober 2007, wenn das Objekt verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Wird kein gültiger Energieausweis vorgelegt, drohen Bußgelder.
Ausnahme: Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
Beim Immobilienverkauf kann unter bestimmten Bedingungen die Spekulationssteuer fällig werden. Diese entfällt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Immobilie wurde vor mehr als zehn Jahren erworben.
Das Objekt wurde ausschließlich selbst genutzt.
Im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren diente es ausschließlich eigenen Wohnzwecken.
Kaufinteressenten und deren Finanzierungsinstitute benötigen eine Reihe von Dokumenten. Diese sollten vollständig und aktuell vorliegen:
Aktueller Grundbuchauszug
Neuester Wirtschaftsplan
Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Energieausweis
Teilungserklärung
Baubeschreibung
Lageplan bzw. Flurkarte
FAQ für Käufer
Neben dem Kaufpreis fallen beim Erwerb einer Immobilie weitere Kosten an, die Sie als Käufer tragen:
Notarkosten: ca. 1 bis 1,5 % des Kaufpreises
Grundbucheintragung: ca. 0,5 %
Grunderwerbsteuer in Bayern: 3,5 %
Maklercourtage: maximal 3,75 %
Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Löschung eingetragener Rechte Dritter im Grundbuch.
Für die Finanzierung prüft die Bank sowohl Ihre Bonität als auch Informationen zum Objekt. Neben persönlichen Finanzunterlagen müssen folgende Objektdokumente eingereicht werden:
Lageplan oder Flurkarte
Baubeschreibung
Aktueller Grundbuchauszug
Baugenehmigung (bei Neubauten)
Teilungserklärung samt Nachträgen
Aufteilungsplan
Wohnflächenberechnung
Grundrisse
Brandversicherungspolice
Die Kaufpreiszahlung wird erst dann fällig, wenn die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Diese sichert Ihre Position als Käufer und verhindert einen weiteren Verkauf. Der Notar informiert Sie schriftlich, sobald die Zahlung erfolgen kann. In München dauert die Eintragung meist zwei bis sechs Wochen.
Ab diesem Zeitpunkt übernehmen Sie die volle Verantwortung:Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel nach Eingang des Kaufpreises und mit Abschluss eines schriftlichen Übergabeprotokolls, das von beiden Seiten unterzeichnet wird.
Zahlung von Nebenkosten, Steuern und Versicherungen
Einnahme der Miete bei vermieteten Objekten.
Im Protokoll sollten alle Zählerstände (z. B. Wasser, Strom, Heizung) dokumentiert sein, um den Eigentumsübergang eindeutig festzuhalten.
FAQ für Mieter
Grundsätzlich haben Sie das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. Ihr Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, Kopien der Rechnungen oder Gebührenbescheide zur Abrechnung beizulegen. Stattdessen kann er Sie auf eine persönliche Einsichtnahme verweisen. Ausdrucke gescannter Originalbelege gelten dann als gleichwertig, wenn sichergestellt ist, dass eine nachträgliche Veränderung technisch und organisatorisch ausgeschlossen ist.
Wichtig: Die Betriebskostenabrechnung – ebenso wie die Nebenkostenabrechnung – muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.
Der Anspruch auf Rückzahlung wird erst nach einer angemessenen Prüfungsfrist fällig. Diese beginnt mit der Rückgabe der Wohnung. Ihr Vermieter muss ausreichend Zeit haben, um zu prüfen, ob Ansprüche gegen Sie bestehen. Üblicherweise liegt diese Frist bei rund drei Monaten. Falls noch eine Nachzahlung aus einer ausstehenden Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.
Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung – idealerweise schriftlich – ist das nicht erlaubt. Sie können diese Erlaubnis jederzeit widerrufen. Sollten Sie längere Zeit abwesend sein, sind Sie verpflichtet, dem Vermieter mitzuteilen, wo ein Ersatzschlüssel hinterlegt ist (z. B. bei Nachbarn oder Freunden). Ansonsten tragen Sie die Kosten, falls bei Gefahr ein Notzugang erforderlich ist und die Tür aufgebrochen werden muss.
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In der Regel ist das der Vermieter. Nur wenn Sie selbst einen Makler mit einem gezielten Suchauftrag beauftragen, übernehmen Sie die Kosten.
Gut aufbereitete Unterlagen erhöhen Ihre Chancen deutlich. Ideal ist eine PDF-Bewerbungsmappe mit folgenden Dokumenten:
Unterschriebene Selbstauskunft
Drei aktuelle Gehaltsnachweise
Schufa-Auskunft
Kopie des Personalausweises
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter
FAQ für Vermieter
Nein. Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Regelung zugunsten des Mieters, besteht keine Verpflichtung zur vorzeitigen Entlassung. Auch die Benennung zumutbarer Ersatzmieter ändert daran nichts. Sie können selbst entscheiden, ob und wann ein neuer Mieter einzieht.
In Sonderfällen wie schwerer Krankheit oder Heimunterbringung kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen
Nur wenn der Mieter monatliche Vorauszahlungen leistet, sind Sie zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. Wird eine Brutto- oder Pauschalmiete vereinbart, entfällt sowohl die Pflicht zur Abrechnung als auch die zur Auskunftserteilung über die enthaltenen Betriebskosten.
Eigenbedarfskündigungen sind möglich, wenn Sie die Wohnung selbst, für Familienmitglieder oder Angehörige Ihres Haushalts (z.B. Pflegekräfte) benötigen. Laut Rechtsprechung zählen dazu u. a. Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern und Großeltern.
In Bayern darf bei Neuvermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten und Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Wenn die Miete des Vormieters bereits oberhalb dieser Grenze lag, darf sie übernommen werden.
Ja. Die Maklerprovision kann als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der tatsächliche Steuervorteil richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
Die Provision ist ein Erfolgshonorar. Sie wird nur fällig, wenn der Mietvertrag durch den Makler erfolgreich zustande kommt und von beiden Seiten unterzeichnet ist.
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